Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht

Fortbildungszertifikat

Qualifikation sichtbar machen

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, etwas an die Hand. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden.

Bevor ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln. Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.

Herr Rechtsanwalt Christian Freydank hat durch den Nachweis entsprechender Fortbildungen die Zertifizierung durch die Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung“ erhalten. Er ist daher berechtigt, die Wort-/Bildmarke „Q-Qualität durch Fortbildung“ und die Bildmarke „Q“ der Bundesrechtsanwaltskammer als eingetragene deutsche Bildmarke 30623559 „Q“ und die eingetragene deutsche Wort-/Bildmarke 306 23 560 „Qualität durch Fortbildung“ zu nutzen und zu führen.

Zertifikat als PDF-Download

Fortbildungsnachweis als PDF-Download