Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht

Straf- und Strafverfahrensrecht

Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen. Ihr oberstes Gebot sollte unbedingt lauten: „Schweigen ist Gold.“ Das heißt, dass Sie keine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne dass Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte. Je früher wir Sie beraten können, desto eher können wir bewirken, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird oder verhindern, dass Fehler gemacht werden. Auch können wir dann auf den weiteren Verfahrensverlauf aktiv einwirken und zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Tätigkeitsfelder

Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf folgende Angelegenheiten:

  • Betäubungsmitteldelikte
  • Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl (schwerer Diebstahl)
  • Hehlerei
  • Erpressung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Sexualdelikte
  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Brandstiftung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Urkundenfälschung
  • Verkehrsdelikte
  • Eigentumsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Strafvollstreckung (Verteidigung im Vollzug)
  • Tötungsdelikte
  • Zeugenbeistand
  • Nebenklage
  • Steuerstrafrecht
  • Und vieles mehr

Wir verteidigen bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Die Vertretung ist vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof möglich.